Praxis für Logopädie Susann Stammnitz

Gut zu wissen
In der Logopädie behandeln wir Menschen jeden Alters mit Sprach- Sprech,- Stimm-und/ oder Kau -und Schluckstörungen.

Wie und wo erhalte ich eine logopädische Verordnung?
Logopädische Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen. Verordnungen, sogenannte Heilmittelverordnungen stellen Kinderärzte, HNO Ärzte, Neurologen, Kieferorthopäden, Pädaudiologen und Hausärzte aus. Bitte, beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung sein sollte. Nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit Ihrem Arzt auf und bitten Sie um eine logopädische Heilmittelverordnung.

Zuzahlungen
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Rezeptwertes. Weiterhin fallen EUR 10,- Rezeptgebühr pro Verordnung an. Sind Sie chronisch erkrankt, können Sie sich von einer Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse befreien lassen. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Krankenkasse oder informieren Sie sich unter www.heilmittelrichtlinien.de.

Terminvergabe
Termine werden nach Vereinbarung vergeben.

Kontakt
Susann Stammnitz
Telefon: 06201 / 4898461